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   OLG Düsseldorf, 07.10.2010 - I-6 U 116/09   

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OLG Düsseldorf, 07.10.2010 - I-6 U 116/09 (https://dejure.org/2010,68072)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.10.2010 - I-6 U 116/09 (https://dejure.org/2010,68072)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - I-6 U 116/09 (https://dejure.org/2010,68072)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 20548
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 09.03.2010 - XI ZR 93/09

    BGH bejaht die deliktische Haftung einer ausländischen Brokerfirma wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2010 - 6 U 116/09
    Denn anders als in dem vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 9. März 2010 - XI ZR 93/09 - zu Grunde liegenden Sachverhalt handelte der Kläger im Streitfall selbst.

    Das ergibt sich schon daraus, dass beide Unternehmen nach dem hier zu unterstellenden Vorbringen des Klägers Beteiligte an einer unerlaubten Handlung im Sinne des § 830 Abs. 1 und 2 BGB sind und sich bei mehreren Beteiligten an einer unerlaubten Handlung jeder Beteiligte die von einem der anderen Beteiligten erbrachten Tatbeiträge nicht nur im Rahmen des § 830 BGB, sondern auch im Rahmen des § 32 ZPO zurechnen lassen muss (BGH, aaO - juris Tz. 23; BGH WM 2010, 749 - juris Tz. 19).

    Zu ihrer Bestimmung ist sowohl nach dem in der hier vorliegenden Einredesituation analog anwendbaren (vgl. Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., Anh. § 1061 Rdnr. 38, 40, 43) Art. V Abs. 1 lit. a) UNÜ (New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958) als auch nach dem - hier durch das UNÜ verdrängten - § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. a) ZPO das Personalstatut maßgeblich (vgl. BGH WM 2010, 749 ff.; Assmann/Schneider/Sethe, WpHG, 4. Aufl., § 37h Rdnr. 10; Stein/Jonas/Schlosser, aaO, Rdnr. 44; Zöller/Geimer, ZPO, 27. Aufl., § 1025 Rdnr. 15 und § 1029 Rdnr. 19, 23), nach Art. 7 EGBGB mithin das deutsche Recht.

  • LG Düsseldorf, 17.07.2009 - 10 O 157/08

    Voraussetzungen einer Begründung einer internationalen Entscheidungszuständigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2010 - 6 U 116/09
    Auf die Berufung des Beklagten zu 2) wird das am 17. Juli 2009 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 10 O 157/08 - unter gleichzeitiger Zurückweisung der Berufung des Klägers abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Der Beklagte zu 2) beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Juli 2009 - 10 O 157/08 - die Klage auch gegen ihn abzuweisen.

    - 10 O 157/08 - 1. die Beklagte zu 1) zu verurteilen, an ihn 60.000,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Oktober 2008 zu zahlen;.

  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 76/05

    Aufklärungspflichten einer Wertpapierhandelsbank bei der Vermittlung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2010 - 6 U 116/09
    Die Aussagekraft dieses Hinweises darf weder durch Beschönigung noch auf andere Weise beeinträchtigt werden (st.Rspr. BGH WM 2006, 84 - juris Tz. 14 m.w.N.).

    Sein Geschäftsmodell zielt damit von vornherein ganz bewusst darauf ab, uninformierte, leichtgläubige Menschen unter sittenwidriger Ausnutzung ihres Gewinnstrebens und ihres Leichtsinns als Geschäftspartner zu gewinnen und sich auf deren Kosten zu bereichern (vgl. Senatsurteile vom 22. November 2005 - XI ZR 76/05, WM 2006, 84, 87 und vom 2. Februar 1999 - XI ZR 381/97, WM 1999, 540, 541).

  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 363/00

    Behandlung von Devisengeschäften als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2010 - 6 U 116/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vor Einführung des § 2 Abs. 2 a WpHG durch das vierte Finanzmarktförderungsgesetz vom 21. Juni 2002 (BGBl. I 2002, S. 2010: Börsentermingeschäfte) waren Finanztermingeschäfte standardisierte Geschäfte, die erst zu einem späteren Zeitpunkt, dem Ende der Laufzeit, zu erfüllen sind und einen Bezug zu einem Terminmarkt haben (BGHZ 149, 294 - juris Tz. 17; BGHZ 92, 317 - juris Tz. 9; BGHZ 142, 345 - juris Tz. 16 ff.).

    Sie verleiten zur Spekulation auf eine günstige, aber ungewisse Entwicklung des Marktpreises in der Zukunft, die die Auflösung des Terminengagements ohne Einsatz eigenen Vermögens durch ein gewinnbringendes Glattstellungsgeschäft ermöglichen soll (BGHZ 149, 294 - juris Tz. 18; BGHZ 148, 297 - juris Tz. 9 f.).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2010 - 6 U 116/09
    (2)Im Ergebnis kann allerdings dahinstehen, ob zwischen dem Kläger und der A-GmbH ein Anlageberatungs- oder -vermittlungsvertrag zustande gekommen ist, der Aufklärungs- und Beratungspflichten begründete, die die A-GmbH verletzt haben könnte, da die Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten selbst dann nicht festgestellt werden kann, wenn ein solcher Vertragsschluss im Streitfall unterstellt würde (vgl. BGHZ 100, 117, 118 f.; NJW 1993, 2433).

    Zu den Umständen in der Person des Kunden gehören insbesondere dessen Wissensstand über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft; zu berücksichtigen ist also vor allem, ob es sich bei dem Kunden um einen erfahrenen Anleger mit einschlägigem Fachwissen handelt und welches Anlageziel der Kunde verfolgt (BGHZ 123, 126 - juris Tz. 14, 15).

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2010 - 6 U 116/09
    Unter Churning im engeren, hier in Betracht kommenden Sinne mit der möglichen Folge einer Haftung aus § 826 BGB versteht man den durch das Interesse des Kunden nicht gerechtfertigten häufigen Umschlag eines Anlagekontos, durch den der Broker oder der Vermittler oder beide sich zu Lasten der Gewinnchancen des Kunden Provisionseinnahmen verschaffen (BGH WM 2004, 1768 - juris Tz. 9 m.w.N.).
  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98

    Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2010 - 6 U 116/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vor Einführung des § 2 Abs. 2 a WpHG durch das vierte Finanzmarktförderungsgesetz vom 21. Juni 2002 (BGBl. I 2002, S. 2010: Börsentermingeschäfte) waren Finanztermingeschäfte standardisierte Geschäfte, die erst zu einem späteren Zeitpunkt, dem Ende der Laufzeit, zu erfüllen sind und einen Bezug zu einem Terminmarkt haben (BGHZ 149, 294 - juris Tz. 17; BGHZ 92, 317 - juris Tz. 9; BGHZ 142, 345 - juris Tz. 16 ff.).
  • BGH, 22.11.1994 - XI ZR 45/91

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche gegen einen ausländischen Broker wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2010 - 6 U 116/09
    Soweit danach ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist, indiziert dies regelmäßig die internationale Zuständigkeit (BGH, WM 1995, 100 - juris Tz. 14).
  • BGH, 02.02.1999 - XI ZR 381/97

    Mittäterschaft einer Vermittlungs-GmbH und ihrer Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2010 - 6 U 116/09
    Sein Geschäftsmodell zielt damit von vornherein ganz bewusst darauf ab, uninformierte, leichtgläubige Menschen unter sittenwidriger Ausnutzung ihres Gewinnstrebens und ihres Leichtsinns als Geschäftspartner zu gewinnen und sich auf deren Kosten zu bereichern (vgl. Senatsurteile vom 22. November 2005 - XI ZR 76/05, WM 2006, 84, 87 und vom 2. Februar 1999 - XI ZR 381/97, WM 1999, 540, 541).
  • BGH, 17.07.2001 - XI ZR 15/01

    Termingeschäftsfähigkeit als Voraussetzung für die Bestellung von Sicherheiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2010 - 6 U 116/09
    Sie verleiten zur Spekulation auf eine günstige, aber ungewisse Entwicklung des Marktpreises in der Zukunft, die die Auflösung des Terminengagements ohne Einsatz eigenen Vermögens durch ein gewinnbringendes Glattstellungsgeschäft ermöglichen soll (BGHZ 149, 294 - juris Tz. 18; BGHZ 148, 297 - juris Tz. 9 f.).
  • BGH, 22.10.1984 - II ZR 262/83

    Aktienoptionsgeschäft

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

  • BGH, 16.03.1992 - II ZR 152/91

    GmbH-Geschäftsführer: Persönliche Haftung

  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 355/87

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Londoner Warenterminoptionen

  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

    Kontokontrolle ausreichenden Einfluss gewinnen kann (vgl. BGH, NJW 2004, 3423; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2010 - I-6 U 116/09 in BeckRS 2012, 20548; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.07.2015 - 17 U 44/14, BeckRS 2015, 18241; Nestler, Churning, S. 53).

    Ein Anlagevermittler, der beim Kapitalanleger über eine hinreichende Vertrauensstellung verfügt, kann so in diesem Sinne - vom Interesse des Anlegers her - nicht gerechtfertigte - Provisionen durch Ausnutzung einer ihm erteilten Vollmacht ebenso "schinden" wie durch Empfehlungen und Ratschläge (vgl. BGH, NJW 2004, 3423; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2010 - I-6 U 116/09 in BeckRS 2012, 20548; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.07.2015 - 17 U 44/14, BeckRS 2015, 18241; Nestler, Churning, S. 53).

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